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Zeiten für Sie

Ob unter vier Augen oder alltagskompatibel über unsere Videosprechstunde: Wir sind für Sie da.

SPRECHZEITEN

Montag – Freitag
08.00 – 18.00 Uhr

Wir glauben an eine erschwingliche Spezialgesundheitsversorgung für alle.

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Die Abrechnung

In unserer Praxis sind alle Menschen herzlich willkommen und werden gleich behandelt, egal wie versichert.

Manche Leistungen, die wir anbieten (die s.g. IGEL Leistungen), sind durch die, meistens gesetzliche KK nicht übernehmen.

Bei Selbstzahlern werden die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Mit Ihrer Krankenkasse können Sie im Vorfeld besprechen, ob eine (Teil-)Erstattung der privatärztlichen Rechnung möglich ist. Sie können im Vorfeld bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch machen. Sie sind dann bei Ihrer Wahl auf Kostenerstattung an die Dauer von mindestens einem Quartal gebunden. Selbstverständlich können Sie jederzeit ohne Rücksprache mit Ihrer gesetzlichen Krankenversicherung alle Behandlungen in der Privatpraxis in Anspruch nehmen, soweit Sie die Behandlungskosten selbst tragen möchten. In einer Privatpraxis werden die Behandlungskosten direkt mit Ihnen abgerechnet. Die Vertragspartner bei einer privatärztlichen Behandlung sind stets Arzt und Patient. Auch bei privatversicherten Patienten trifft das Gleiche zu. Nach einer Behandlung in der Privatpraxis erhalten Sie eine Arztrechnung.

Die Abrechnung erfolgt anhand der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) innerhalb des üblichen Rahmens zwischen dem 2,3-fachen Satz (Regelsatz) und dem 3,5-fachen Satz (mit Begründung) oder nach schriftlicher Honorarvereinbarung. Patienten, die nach dem Standardtarif der PKV versichert sind, müssen dies vor Behandlungsbeginn nachweisen und sich den Nachweis bestätigen lassen. Über gesetzliche Krankenkassen wird nicht abgerechnet.

Um den reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten und allen Patienten im erforderlichen Umfang zur Verfügung zu stehen, führe ich eine Bestellpraxis, wobei die Termine im Turnus mit den Patienten geplant werden. Kurzfristig durch den Patienten abgesagte Termine (< 48 Stunden) können demnach nur in den seltensten Fällen nachbesetzt werden. Wenn der kurzfristig abgesagte Termin nicht anderweitig vergeben oder genutzt werden, kann dieser dem Patienten im Sinne eines Ausfallhonorars in Rechnung gestellt werden.

Wir glauben an eine erschwingliche Spezialgesundheitsversorgung für alle.

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