Die Abrechnung

In unserer Praxis sind alle Menschen herzlich willkommen und werden unabhängig von ihrer Versicherung gleich behandelt.

Einige unserer angebotenen Leistungen (sogenannte IGEL-Leistungen) werden in der Regel nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen.

Selbstzahler und privatärztliche Abrechnung
Für Selbstzahler werden die Behandlungskosten entweder gar nicht oder nur teilweise von der gesetzlichen Krankenkasse erstattet. Sie haben jedoch die Möglichkeit, sich im Vorfeld bei Ihrer Krankenkasse zu erkundigen, ob eine (teilweise) Erstattung der privatärztlichen Rechnung möglich ist.

Falls Sie gesetzlich versichert sind, können Sie von Ihrem gesetzlich garantierten Wahlrecht auf Kostenerstattung anstelle des Sachleistungsprinzips Gebrauch machen. In diesem Fall sind Sie für mindestens ein Quartal an diese Wahl gebunden. Selbstverständlich können Sie jederzeit ohne Rücksprache mit Ihrer Krankenkasse alle Behandlungen in unserer Privatpraxis in Anspruch nehmen, sofern Sie die Kosten selbst übernehmen.

In einer Privatpraxis erfolgt die Abrechnung direkt zwischen Arzt und Patient. Das gilt sowohl für gesetzlich als auch für privat Versicherte. Nach der Behandlung erhalten Sie eine Arztrechnung.

Abrechnungsmodalitäten
Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) innerhalb des üblichen Rahmens:

  • Regelsatz: 2,3-facher Gebührensatz
  • Erhöhter Satz: Bis zu 3,5-facher Gebührensatz (mit Begründung)
  • Individuelle Honorarvereinbarung: Nach vorheriger schriftlicher Vereinbarung

Patienten, die im Standardtarif der privaten Krankenversicherung (PKV) versichert sind, müssen dies vor Behandlungsbeginn nachweisen und sich den Nachweis bestätigen lassen. Eine direkte Abrechnung mit gesetzlichen Krankenkassen ist nicht möglich.

Terminvereinbarung & Ausfallhonorar
Um einen reibungslosen Praxisbetrieb zu gewährleisten und allen Patienten ausreichend Zeit für ihre Behandlung einzuräumen, führen wir eine Bestellpraxis. Termine werden im Voraus mit den Patienten geplant.

Kurzfristig abgesagte Termine (< 48 Stunden vor dem Termin) können in den meisten Fällen nicht nachbesetzt werden. Sollte der Termin nicht anderweitig vergeben oder genutzt werden können, behalten wir uns vor, ein Ausfallhonorar in Rechnung zu stellen.

FACHARZTPRAXIS JANUSZ ZABŁOCKI FA für Neurologie, Psychiatrie und Psychotherapie
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